Erklärung zur Barrierefreiheit
Die EULE Hausverwaltung GmbH ist bestrebt, ihre Website eule-hausverwaltung.de für alle Menschen zugänglich zu gestalten. Diese Erklärung gilt für die Website eule-hausverwaltung.de.
Anforderungen, an denen wir uns orientieren
Grundlage sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 in der Konformitätsstufe AA, die europäische Norm EN 301 549 und die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).
Stand der Vereinbarkeit
Die Website wurde im September 2026 technisch vollständig neu aufgebaut; wir streben die vollständige Erfüllung der WCAG 2.2 Stufe AA an. Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung mit automatisierten Prüfwerkzeugen und manuellen Tests mit Tastatur. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle ist bislang nicht erfolgt.
Umgesetzt sind unter anderem:
- semantische Struktur mit einer Hauptüberschrift je Seite und logischer Überschriftenfolge
- Sprunglink „Zum Inhalt springen“ und sichtbare Fokusmarkierung
- vollständige Tastaturbedienung von Menü, Leistungen-Menü (Pfeiltasten, Esc), Tabs und Formularen
- Farbkontraste von mindestens 4,5 : 1 für Texte und Bedienflächen von mindestens 44 × 44 Pixeln
- Formulare mit sichtbaren Beschriftungen, zugeordneten und vorgelesenen Fehlermeldungen, ohne Captcha und auch ohne JavaScript nutzbar
- Alternativtexte für informative Bilder
- Animationen nur, wenn im Betriebssystem keine reduzierte Bewegung eingestellt ist
Bekannte Einschränkungen
Derzeit sind uns keine Barrieren bekannt. Das verlinkte Kundenportal ist ein eigenständiges Angebot und nicht Gegenstand dieser Erklärung.
Barrieren melden und Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Informationen in einer anderen Form? Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion das Problem aufgetreten ist.
- E-Mail: info@eule-hausverwaltung.de
- Post: EULE Hausverwaltung GmbH, Stichwort „Barrierefreiheit“, Freiburgerstraße 17, 79856 Hinterzarten
Durchsetzungsverfahren
Soweit diese Website in den Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes fällt und Sie der Ansicht sind, dass die Anforderungen nicht erfüllt werden, können Sie einen Antrag nach § 32 BFSG bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde stellen:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Verbraucherinnen und Verbraucher können außerdem nach § 34 BFSG ein Schlichtungsverfahren beantragen:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetzbei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde im September 2026 anlässlich des Neuaufbaus der Website erstellt und wird regelmäßig überprüft.